Aufbewahrungspflichten
Jedes Unternehmen orientiert sich grundsätzlich an drei Rahmenbedingungen für die Aufbewahrung von organisationseigenen Dokumenten:
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten: von den Legislativen
(Bund, Kantone) vorgegeben
- Industrie- oder Branchenbestimmungen: Aufsichtsbehörden,
Verbände etc.
- Interne Weisungen: Verwaltungsrat oder Geschäftsleitung
bestimmt
In einem gut strukturierten Informationslebenszyklus wird bereits bei der Erstellung oder dem Empfangen eines Dokuments die Aufbewahrungskategorie bestimmt. So lassen sich unnötige und unorganisierte Archive, physisch oder elektronisch, und die damit verbundenen lästigen Aufräumarbeiten vermeiden.





